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BVerwG, 20.04.1995 - 11 B 37.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Anfechtung einer Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.11.1994 - 13 A 93.2404
- BVerwG, 20.04.1995 - 11 B 37.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1995 - 11 B 37.95
Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gehört mit der Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben, nicht nur die Benennung der Beweismittel, denen sich das Flurbereinigungsgericht hätte bedienen sollen, sondern auch die substantiierte Darlegung, welches Ergebnis von der Beweisaufnahme, deren Unterlassung gerügt wird, zu erwarten gewesen wäre und inwiefern dieses Ergebnis zu einer den Klägern günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]). - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1995 - 11 B 37.95
Ist die angefochtene Entscheidung damit auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund dargelegt ist und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ).